Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Terms

Evermore Nürnberg - Fürth
Nürnberger Straße 54
90762 Fürth
Geschäftsführer: Hr. Mädler

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotel Evermore.

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch Buchung des Gastes und deren Annahme durch das Hotel zustande. Buchungen können telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erfolgen.

§3 Leistungen

Das Hotel stellt dem Gast ein Zimmer für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Im Übernachtungspreis ist Frühstück enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Als Zahlungsmittel werden akzeptiert: Barzahlung, EC-/Debitkarte, Kreditkarte und PayPal.

§5 Stornierung und Nichtanreise

Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag möglich.

Bei einer Stornierung nach 18:00 Uhr am Anreisetag werden 90 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.

Bei Nichtanreise ohne Stornierung (No-Show) werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Check-in und Check-out

Check-in ab 14:00 Uhr am Anreisetag. Check-out bis 11:00 Uhr am Abreisetag.

§7 Haustiere

Haustiere sind erlaubt. Der Gast haftet für durch Tiere verursachte Schäden.

§8 Nichtraucherregelung

Das Hotel Evermore ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist in allen Innenräumen untersagt. Bei Verstoß kann eine Reinigungsgebühr erhoben werden.

§9 Haftung

Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

§10 Gruppenbuchungen

Für Gruppen- oder Sonderbuchungen gelten individuelle Vereinbarungen.

§11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Fürth.